2005

5. Nachwuchstagung des Netzwerks Reichsgerichtsbarkeit
Die Reichsstadt Frankfurt als Rechts- und Gerichtslandschaft
1. bis 2. Dezember 2005
in den Räumlichkeiten des Instituts für Stadtgeschichte in Frankfurt am Main

Ziel der Tagung ist es, Strukturen und Entwicklungen des römisch-deutschen Reichs in der Frühen Neuzeit als einer von Vielfalt, Komplementarität und Widersprüchen gekennzeichneten Rechts- und Gerichtslandschaft herauszuarbeiten. Im Mittelpunkt steht mit der Reichsstadt Frankfurt ein konkretes Segment der vielschichtigen Rechts- und Gerichtslandschaft des Alten Reichs.

Die Frühe Neuzeit hatte zwar die Pluralität mittelalterlicher Rechtsordnungen und die personal bestimmten Partikularrechte zum Teil hinter sich gelassen, die Entwicklung hin zum modernen Staat, zur exklusiven Geltung positiven Rechts und zu klar geordneten Zuständigkeiten der Foren war jedoch noch nicht abgeschlossen. Die rechtshistorische Forschung hat bislang der Vielschichtigkeit der Rechtsnormen, den fließenden Grenzen dessen, was als justiziabel erschien und den sich überlappenden Zuständigkeiten verhältnismäßig wenig Rechnung getragen. Anstatt die Spezifität der frühneuzeitlichen Rechts- und Gerichtslandschaft herauszuarbeiten, blieb der Zugriff der Forschung dem mit der Entstehung des frühmodernen Staates und seinen Normsetzungs- und Rechtsprechungskompetenzen verbundenen Forschrittsparadigma verpflichtet. Auch wenn die Untersuchungen zur höchsten Gerichtsbarkeit die Wirksamkeit von Reichshofrat und Reichskammergericht unterstrichen hat, bleiben zahlreiche Fragen offen. Forschungsdesiderate bestehen, was die horizontale und vertikale Verzahnung bzw. Abgrenzung lokaler, territorialer und imperialer Rechts- und Gerichtslandschaften angeht.

Ankündigung
Plakat
Programm
Tagungsbericht I Steffen Wunderlich
Tagungsband

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