2005

4. Nachwuchstagung des Netzwerks Reichsgerichtsbarkeit
Gerichtslandschaft Altes Reich. Zur Konturierung des römisch-deutschen Reiches als einheitlichem Rechtsraum durch die Reichsgerichtsbarkeit.
vom 7. bis 8. April 2005
in den Räumlichkeiten der Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung
Hofstatt 19 I 35578 Wetzlar

Ausgangspunkt der 4. Tagung, die das Netzwerk Reichsgerichtsbarkeit in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung im Frühjahr 2005 in Wetzlar veranstaltet, ist die Frage, inwieweit das Alte Reich als einheitliche Gerichtslandschaft betrachtet werden kann und welche Rolle den beiden obersten Reichsgerichten bei deren Konturierung zukam. Hatte die ältere Forschung mit der Untersuchung territorialer Rechts- und Gerichtslandschaften die Desintegration des römisch-deutschen Reichs als Rechtsraum akzentuiert, betont die neuere Forschung auch die integrativen Tendenzen. Zu den bedeutsamsten zählt die Klammerfunktion der beiden obersten Reichsgerichte für den Rechtsraum des Alten Reichs. Die Rolle, die Reichshofrat und Reichskammergericht bei der Vereinheitlichung des Alten Reichs als Rechtsraum spielten, soll auf vier Ebenen untersucht werden, erstens der von Recht und Rechtsprechung, zweitens der der Organisation, drittens der des Verhältnisses zu anderen Institutionen des Reichs und viertens der des Personals.

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