13. Nachwuchstagung des Netzwerks Reichsgerichtsbarkeit
Was das Reich zusammenhielt –
Das Verhältnis von Reichs- und Territorialgerichtsbarkeit im Heiligen Römischen Reich
vom 2. bis 3. Oktober 2014
in den Räumlichkeiten des Haus-, Hof- und Staatsarchivs Wien | Minoritenplatz 1 | A-1010 Wien
Anmeldung bis zum 15. September 2014
In Kooperation mit dem Erschließungsprojekt Reichshofratsakten, der Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung e.V., dem Österreichischen Staatsarchiv (Haus-, Hof- und Staatsarchiv) sowie der Universität Wien, Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte
Fragen nach dem Zusammen- und Wechselspiel von Reichs- und Territorialebene erscheinen aktueller denn je – insbesondere vor dem Hintergrund der vor einigen Jahren geführten Debatte um die staatliche Qualität des Reiches.
Offen ist jedoch nach wie vor, welche Bedeutung nicht nur die Rechtsprechung, sondern auch die verschiedenartig ausgestalteten Gerichtsverfassungen bei der Verdichtung der Territorien in der Praxis spielten. Die verliehenen Exemtions- und Appellationsprivilegien bewirkten, dass zahlreiche reichsmittelbare Untertanen nur eingeschränkten oder gar keinen Zugang zum Kaiser als obersten Richter besaßen. Insbesondere große Reichsstände bemühten sich im Laufe der Frühen Neuzeit um eine weitgehende Herauslösung aus der Reichsgerichtsbarkeit. Kam es in den betreffenden Regionen zu parallelen (Rechts-)Entwicklungen oder ist gleichwohl mit wechselseitigen Einflüssen zu rechnen? Auf letztere weisen aktuelle rechtshistorische Forschungen zu territorialen Obergerichten hin, und es wird mit Bezugnahme auf die Reichsgerichtsbarkeit von einer integrierenden Wirkung der Reichsgerichte gesprochen.
Auf der anderen Seite zeigen neuere kulturgeschichtlich orientierte Arbeiten, dass das Reich mehr zusammenhielt als die Reichsverfassung und das Recht. So stellten Kommunikation und Repräsentation unverzichtbare Instrumente im Kampf um Statuserhalt und Prestigegewinn dar. Zudem waren in der ständedominierten Lehnsordnung des Heiligen Römischen Reiches der soziale Rang sowie die aktive Wahrnehmung von Privilegien oder von Statusansprüchen, die nicht oder nur partiell schriftlich fixiert waren, wesentliche Fundamente. Von Interesse sind daher nicht nur Herrschaftspraktiken, die im Einklang mit der Reichsverfassung und der Rechtsordnung standen, sondern auch jene, die neben oder gegen selbige (erfolgreich oder nicht) eingesetzt wurden. All diese Faktoren besaßen eine nicht zu unterschätzende Bedeutung bei der Um- und Durchsetzung von Herrschaft über „Land und Leute“.
Sich diesen Komponenten auf aktuelle Weise zu nähern, die Ansätze zusammenzuführen und danach zu fragen, was dasReich im Inneren zusammenhielt, ist das Anliegen der Tagung.
Tagungsbericht I Clemens von der Heide
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