2016

Wissenschaftliches Kolloquium der Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung e.V. zugleich
15. Nachwuchstagung des Netzwerks Reichsgerichtsbarkeit

Unter der Linde und vor dem Kaiser
Neue Perspektiven auf Gerichtsvielfalt und Gerichtslandschaften im Heiligen Römischen Reich

vom 10. bis 12. November 2016 in Wetzlar

Das Heilige Römische Reich war von einer Vielzahl von Gerichten unterschiedlicher Herrschaftsträger und sozialer Gruppen geprägt. Infolgedessen existierten kaum deutlich voneinander abgegrenzte und daher unklare Gerichtszuständigkeiten.

Wenngleich infolge der Rezeption des Römischen Rechts die Rechtsprechung im Laufe der Frühen Neuzeit zunehmend professionalisiert wurde, änderte sich an der Vielzahl der Gerichte nur wenig. Im Gegenteil – während letztere mit dem Einzug der gelehrten Juristen einen Innovationsschub verzeichnen konnten, entstanden aufgrund der Ausbildung von herrschaftsbezogenen Instanzenzügen in den verschiedenen Territorien sowie durch Universitätsneugründungen zusätzlich neue Spruchkörper. Die Vielzahl war dabei nicht nur unermesslich, sie bestand zudem über Jahrhunderte hin fort – und dies, obwohl sich innerhalb der Territorien bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts tendenziell eine zentrale herrschaftliche Gewalt ausgebildet hatte. Diese wiederum resultierte in nicht unerheblichem Maß aus der Gerichtsgewalt als „Inbegriff aller Herrschaftsrechte“ (Stollberg-Rilinger).

In der Forschung wurde die bestehende Gerichtsvielzahl mit dem „Begriff Gerichtslandschaft als Arbeitsinstrument“ konzeptualisiert. Zu erinnern ist an die zu diesem Thema 2005 veranstaltete Tagungsreihe des Netzwerks Reichsgerichtsbarkeit.[1] Gerichtslandschaft steht als „Synonym für Vielfalt“ und die „Gleichzeitigkeit von Einheit und Verschiedenheit“. Der Begriff diente dazu, „die Vielfalt als eine für die Rechts- und Gerichtsverfassung der Frühen Neuzeit charakteristische Eigenschaft“ zu betonen.

Diese Überlegungen aufgreifend soll im Rahmen des wissenschaftlichen Kolloquiums, das zugleich die 15. Nachwuchstagung des Netzwerk Reichsgerichtsbarkeit darstellt, der Begriff der Gerichtslandschaft in einem größeren Kontext verortet und zur Diskussion gestellt werden. Ein zentrales Anliegen der Tagung ist es, Vergleichsperspektiven zu eröffnen, wie dies bereits 2005 gefordert wurde.

Wir laden alle Interessierten sehr herzlich zu dieser Tagung ein und bitten um Anmeldung bis zum 31. Oktober 2016 unter forschungsstelle@reichskammergericht.de.

Tagungsprogramm, -plakat und Call for Papers stehen hier für Sie zum Download bereit:

Unter der Linde und vor dem Kaiser_Tagungsprogramm
Unter der Linde und vor dem Kaiser_Tagungsplakat
Unter der Linde und vor dem Kaiser_CfP

Kontakt:
Prof. Dr. Anja Amend-Traut, Prof. Dr. Anette Baumann M.A.,
Dipl.-Jur. Univ. Josef Bongartz M.A., Dr. Alexander Denzler,
Ellen Franke M.A., Dr. Britta Schneider M.A., Dr. Stefan Stodolkowitz

Netzwerk Reichsgerichtsbarkeit
c/o Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung e.V.
Rosengasse 16
35578 Wetzlar
info@netzwerk-reichsgerichtsbarkeit.de
http://www.netzwerk-reichsgerichtsbarkeit.de

Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung e.V.
Rosengasse 16
35578 Wetzlar
forschungsstelle@reichskammergericht.de
http://www.reichskammergericht.de

[1] Anja Amend/Anette Baumann/Stephan Wendehorst/Siegrid Westphal (Hgg.), Gerichtslandschaft Altes Reich. Höchste Gerichtsbarkeit und territoriale Rechtsprechung (Quellen und Forschungen zur Höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Bd. 52), Köln/Weimar/Wien 2007; Anja Amend/Anette Baumann/Stephan Wendehorst/Steffen Wunderlich (Hgg.), Die Reichsstadt Frankfurt als Rechts- und Gerichtslandschaft im Römisch-Deutschen Reich (bibliothek altes Reich, Bd. 3), München 2008.

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