2019

17. Nachwuchstagung des Netzwerks Reichsgerichtsbarkeit
vom 19. bis 21. September 2019 in Mühlhausen

Feder und Recht.
Schriftlichkeit und Gerichtswesen in der Vormoderne

Einsendeschluss für Referatsvorschläge: 15.03.2019

Seit Jahrzehnten arbeiten Rechtshistoriker, (Kultur-)Historiker und Archivare gleichermaßen intensiv mit schriftlich überlieferten Quellen der vormodernen Gerichte. Es scheint deutlich zu sein: Schriftlichkeit vor Gericht ist vor allem dokumentiert durch gerichtliche Akten, aber auch durch Protokoll- und Urteilsbücher. Nicht alle Verfahrensarten und Verfahrensstadien sind jedoch gleichermaßen durch Aktenüberlieferung verschriftlicht worden, obgleich komplexe Sachverhalte wohl nur im Rahmen eines überwiegend schriftlichen Verfahrens sachgerecht zu durchdringen sind.

Vor allem zu Beginn der Frühen Neuzeit traten vermehrt auch in der Niedergerichtsbarkeit Elemente der Schriftlichkeit im Rahmen des Verfahrens in den Vordergrund. Dabei ist das schriftliche Urteil, das im Zivilprozess den Parteien eröffnet oder zugestellt wurde, nur die Spitze des Eisbergs. Abgesehen davon, dass es dem Anspruch des Klägers schon deshalb größeres Gewicht verlieh, weil der Urteilsspruch die Gegenseite ohne weitere Zwischenschritte zur Rechtsbefolgung animieren konnte, wurde dem Kläger auf dieser Grundlage auch ein Titel zur Vollstreckung verliehen. Sofern es sich bei den Kontrahenten um Herrschaftsträger handelte, konnte das Urteil überdies auch im Rahmen späterer Auseinandersetzungen zum Nachweis von festgestellten Rechtspositionen dienen. Neben der Schriftlichkeit des Urteils ist die Schriftlichkeit des dem Urteil vorausgehenden Verfahrens augenfällig. Obwohl die Gerichte im Heiligen Römischen Reich in all ihrer Vielfalt zunehmend von einem überwiegend schriftlichen Gerichtsverfahren geprägt waren, fehlt dennoch bislang eine die Gerichtslandschaften übergreifende Untersuchung von Schriftlichkeit im Gerichtswesen.

Ein zentrales Anliegen der Tagung ist es daher, mit Blick auf die Schriftlichkeit im Gerichtswesen der Vormoderne (etwa 1300 bis 1800) interdisziplinäre Vergleichsperspektiven zu eröffnen.

Neben renommierten Forscher/-innen  sind Nachwuchswissenschaftler/-innen dazu eingeladen, aus ihren aktuellen Forschungen (Dissertationen, Habilitationen, laufenden Forschungsprojekten) zu berichten und gemeinsam zu diskutieren.

Die Konferenz wird am historischen Ort in Mühlhausen stattfinden, einer ehemaligen Reichsstadt von großer Bedeutung, welche die Vielfalt frühneuzeitlicher Gerichtsbarkeit bündelt. Beiträge zu Schriftlichkeit und Gerichtswesen in Thüringen und Mühlhausen sowie zum Mühlhäuser Rechtsbuch sind sehr willkommen und werden bevorzugt berücksichtigt. Ebenso werden Untersuchungen jenseits des römisch-deutschen Reiches ausdrücklich begrüßt.

Wir bitten um Vorschläge in Form eines Abstracts (max. 2.000 Zeichen, deutsch- oder englischsprachig) und um Übermittlung eines kurzen CV bis zum 15. März 2019. Die Vortragszeit beträgt 20 bis 25 Minuten. Eine Publikation der Beiträge ist vorgesehen. Reise-, Übernachtungs- und Aufenthaltskosten können weitgehend übernommen werden.

Hier geht’s zum Call for Papers

Kontakt:
Dipl.-Jur. (Univ.) Josef Bongartz M.A., Dr. Alexander Denzler, Carolin Katzer M.Ed.,
Dr. Stefan Stodolkowitz

Netzwerk Reichsgerichtsbarkeit
c/o Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung e.V.
Rosengasse 16
35578 Wetzlar
info@netzwerk-reichsgerichtsbarkeit.de
http://www.netzwerk-reichsgerichtsbarkeit.de

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